( AngG § 26 Z 4 ) Ein Filialinspektor ohne Organstellung ist kein Arbeitgeber, dem zum sofortigen Austritt berechtigende Ehrverletzungen zugerechnet werden könnten. ASG Wien 18 Cga 147/97m v. 11.11. 1997, rk.
( AngG § 26 Z 4 ) Ein Filialinspektor ohne Organstellung ist kein Arbeitgeber, dem zum sofortigen Austritt berechtigende Ehrverletzungen zugerechnet werden könnten. ASG Wien 18 Cga 147/97m v. 11.11. 1997, rk.