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AngG § 23 Abs 6

RechtsmittelerledigungenARD 4809/24/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( AngG § 23 Abs 6 ) Die Revision gegen das Urteil des OLG Wien 10 Ra 170/95 v. 22. 4. 1996 = ARD 4755/4/96, mit dem das Urteil des ASG Wien 8 Cga 170/93i v. 6. 10. 1995 = ARD 4727/22/96, betreffend fehlendem Abfertigungsanspruch eines studierenden Sohnes nach dem Tod seines Vaters wegen mangelnder Zielstrebigkeit des Studiums, wurde zurückgewiesen. OGH 9 Ob A 2166/96m v. 25.09.1996.

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