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AngG § 23, § 29

ArbeitsrechtARD 5050/7/99 Heft 5050 v. 10.8.1999

( AngG § 23, § 29 ) Ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung bedarf bei einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Entlassung einer besonderen Vereinbarung. OGH 9 Ob A 268/98x v. 25.11.1998.

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