( AngG § 23, § 29 ) Ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung bedarf bei einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Entlassung einer besonderen Vereinbarung. OGH 9 Ob A 268/98x v. 25.11.1998.
( AngG § 23, § 29 ) Ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung bedarf bei einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Entlassung einer besonderen Vereinbarung. OGH 9 Ob A 268/98x v. 25.11.1998.