vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 20 Abs 2

RechtsmittelerledigungenARD 4838/6/97 Heft 4838 v. 16.5.1997

( AngG § 20 Abs 2 ) Die Kündigung bewirkt noch nicht die Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern dass ein bis dahin für unbestimmte Zeit laufendes Dienstverhältnis in ein solches von bestimmter Dauer (bis zum Ende der Kündigungsfrist) umgewandelt wird und mit deren Ablauf endet. Die Auflösung des Dienstverhältnisses wird erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist bewirkt. OGH 9 Ob A 22/97v v. 29.01.1997, in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 245/96t v. 7. 10. 1996 = ARD 4803/5/96.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte