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AngG § 19 Abs 2

ArbeitsrechtARD 5003/10/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( AngG § 19 Abs 2 ) Die mündliche Vereinbarung einer Probezeit ist möglich, muss aber individuell durch Zustimmung beider Parteien erfolgen. LG Wr. Neustadt 4 Cga 131/96w v. 17.06.1997. (Slg. 11.622)

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