§ 918 ABGB, § 932 ABGB
Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die Nachfrist an ihm unbekannte innerbetriebliche Umstände des Schuldners anzupassen.
OGH 27.04.1999, 1 Ob 60/99a
§ 918 ABGB, § 932 ABGB
Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die Nachfrist an ihm unbekannte innerbetriebliche Umstände des Schuldners anzupassen.
OGH 27.04.1999, 1 Ob 60/99a