In ihrem Newsletter beschäftigt sich die NÖGKK mit der Frage, wie Fahrtkostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle (bzw dem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten) abgabenrechtlich zu behandeln sind, wenn der KV zwingend einen Fahrtkostenersatz vorsieht. Demnach sind Fahrtkostenersätze unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG steuerfrei. Wird vom Dienstgeber für die Strecke von der Wohnung zur Baustelle bzw zum Montageort ein Pendlerpauschale berücksichtigt, stellen Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des Pendlerpauschales einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Im Bereich der SV und der Betrieblichen Vorsorge sind derartige Fahrtkosten beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer begünstigt sind. ( Quelle: NÖDIS Nr 10/Juli 2018)