vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung einer Entlassung

ArbeitsrechtARD 5564/1/2005 Heft 5564 v. 4.2.2005

§ 106 Abs 2 ArbVG - Die Anfechtung einer Entlassung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anfechtungsgrund iSd § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und der Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat. Da beide Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen und die Anfechtungsklage daher abzuweisen ist, wenn auch nur eine der beiden Voraussetzungen nicht vorliegt, kommt es auf die Reihenfolge der Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen nicht an. Hat das Erstgericht die Klage wegen eines fehlenden Anfechtungsgrundes abgewiesen, gleichzeitig aber auch ausgesprochen, dass keine Entlassungsgründe vorlagen, ist der Arbeitgeber durch diese Entscheidung weder formell noch materiell beschwert und seine Berufung gegen das Urteil wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte