§ 20 Abs 1 Z 4 EStG - Erbringt die Ehefrau Arbeitsleistungen, denen regelmäßige - zwar unangemessen niedrige, jedoch betraglich noch über einem Taschengeld liegende - Lohnzahlungen gegenüberstehen, ist der Betriebsausgabencharakter des diesbezüglichen Lohnaufwandes anzuerkennen, zumal die Angemessenheit kein notwendiges Merkmal für die betriebliche Veranlassung eines Aufwandes ist.
UFS Linz 25.07.2005, RV/0134-L/03, RV/0540-L/03