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Anerkennung des Nachnamens

In aller KürzeZak 2008/631Zak 2008, 362 Heft 19 v. 29.10.2008

Die Nichtanerkennung des Nachnamens eines Kindes, der nach dem Recht des Geburts- und Wohnsitzstaats bestimmt wurde, in dessen Heimatstaat verstößt nach Ansicht des EuGH (C-353/06 , Grunkin und Paul) gegen die in Art 18 EG vorgesehen Freizügigkeitsgarantie für Unionsbürger.

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