Im parlamentarischen Ausschuß für Arbeit und Soziales wurden gegenüber dem Initiativantrag (siehe ARD 4730/20/96) folgende geringfügige Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen:
1. Bonus-Malus bei älteren Arbeitnehmern
Eine Beitragspflicht des Arbeitgebers (Malus) besteht nicht für Arbeitnehmer, die vor dem 1. 4. 1996 gekündigt wurden, deren Dienstverhältnis aber wegen einer längeren Kündigungsfrist oder des einzuhaltenden Kündigungstermins erst nach diesem Zeitpunkt endet.