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Änderung Ermittlung Einkommen Erhöhung

Betriebswichtige GesetzeARD 4749/4/96 Heft 4749 v. 11.6.1996

Änderung der Notstandshilfeverordnung

betreffend Ermittlung des täglichen Grundbetrages der Notstandshilfe, bei der Begrenzung gemäß § 36 Abs 6 AlVG, wonach der jeweils anzuwendende Monatsbetrag durch 30 zu teilen ist, weiters

betreffend Anrechnung von Einkommen, wobei ein Einkommen, das den in § 5 Abs 2 lit c ASVG (Geringfügigkeitsgrenze) angeführten Betrag nicht übersteigt, auf die Notstandshilfe nicht anzurechnen ist, sowie

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