Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geändert wird
BGBl I 2001/135, ausgegeben am 27. 11. 2001
In Reaktion auf die Entscheidung VfGH 19. 6. 2001, V 32/01 u.a., ARD 5246/26/2001, womit die Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die Beitragsordnung für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) als gesetzwidrig aufgehoben wurde, werden durch die vorliegende Änderung neben einer Erweiterung der Bestimmungen über einzurichtende Ausschüsse vor allem detaillierte Bestimmungen über das von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder geschaffene Pensionsvorsorgemodell in das WTBG aufgenommen.