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Änderung des UStG 1994

GesetzesänderungenARD 5493/2/2004 Heft 5493 v. 30.4.2004

Mit der vorliegenden UStG-Novelle werden - neben einer Ermächtigung des BMF, durch Verordnung in bestimmten Fällen Unternehmern die Verpflichtung zur Rechnungslegung zu erlassen (§ 11 Abs 15 UStG), und Übergangsbestimmungen betreffend die EU-Erweiterung mit 1. 5. 2004 (§ 28 Abs 10a UStG, siehe dazu auch ARD 5490/8/2004) - insbesondere nationale Anpassungen an das EU-Recht derart vorgenommen, dass damit den aufgrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache Seeling befürchteten massiven Steuerausfällen vorgebeugt wird (siehe schon ARD 5490/4/2004). Ab 1. 5. 2004 wird daher die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für private Zwecke von der Eigenverbrauchsbesteuerung und dementsprechend auch vom Vorsteuerabzug ausgenommen. BGBl I 2004/27, ausgegeben am 27.04.2004.

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