Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 (GesRÄG 2005), mit dem ua das AktG, das GmbHG, das SE-Gesetz und das HGB mit dem Ziel einer Stärkung des Aufsichtsrats und der Abschlussprüfer geändert werden, kommt es auch zu einigen Änderungen im PKG. Diese betreffen va die Anwendung der speziellerenAusschlussgründefürAbschlussprüferbei der Prüfung großer Kapitalgesellschaften auch auf Pensionskassen und die Normierungeigener Größenklassen von Pensionskassenfür die Grenzen derHaftungdes Abschlussprüfers. Bundesgesetz; BGBlI 2005/59, ausgegeben am 04.07.2005.