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Änderung des PKG

Neue VorschriftenARD 5514/2/2004 Heft 5514 v. 23.7.2004

Im Zusammenhang mit der Erlassung eines Bundesgesetzes über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz - FKG) wurde ua auch das PKG mit Wirkung ab 1. 8. 2004 geändert: § 34 PKG betreffend die Bestellung eines Staatskommissärs und dessen Stellvertreters wird an die Formulierung des § 76 BWG angepasst; eine inhaltliche Änderung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis tritt dadurch allerdings nicht ein. BGBl I 2004/70, ausgegeben am 14.07.2004.

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