Regierungsvorlage; 1670 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten
Durch eine Novelle des GebG sollen anstatt der Kumulierung verschiedener Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben pauschalierte Gebührentarife für Reisepässe, Passersätze, Führerscheine und deren Änderungen oder Ergänzungen geschaffen werden (§ 14 TP 9 und 16 GebG). Die Gebührenpflicht soll an die auszustellenden Schriften oder an die vorgenommenen Amtshandlungen geknüpft werden; bei Versagung der Ausstellung einer solchen Schrift ist keine Gebührenpflicht gegeben. Mit diesen Pauschalgebühren sollen die bisher üblicherweise anfallenden Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben abgegolten sein.