FP-VP-Initiativantrag 6. 6. 2000; 187/A d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XXI. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
§ 97 Abs 4 Z 2 EStG soll dahin gehend geändert werden, dass nunmehr bei Zinserträgen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt (§ 93 Abs 2 Z 3 EStG), eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die zu erhebende Einkommensteuer weiters insoweit ausgeschlossen ist, als derartige Kapitalanlagen beim Empfänger der Kapitalerträge Gegenstand einer nach § 15 Abs 1 Z 19 ErbStG 1955 steuerbefreiten Zuwendung waren und darauf ohne Anwendung der Steuerbefreiung eine Schenkungssteuer entfallen wäre.