Art 5 des gemeinsamen im Ausschuss beschlossenen Initiativantrages; 1103 und 1970 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP (siehe auch schon ARD 5014/1/99 )
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
1. § 16 Abs 3 lautet:
Art 5 des gemeinsamen im Ausschuss beschlossenen Initiativantrages; 1103 und 1970 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP (siehe auch schon ARD 5014/1/99 )
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
1. § 16 Abs 3 lautet: