Der Ministerrat verabschiedete die Regierungsvorlage einer Änderung des Bundesvergabegesetzes, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt und mit der bei Vergabe von Aufträgen im Bereich der Bundesressorts jene Unternehmen berücksichtigt werden sollen, die Lehrlinge ausbilden. Diese Berücksichtigung hat in europarechtskonformer Weise zu geschehen. Dies kann für den Oberschwellenwert - aber auch für den Unterschwellenwert - in der Weise erfolgen, dass die Beschäftigung von auszubildenden Jugendlichen in die Verdingungsbedingungen bei der Vergabe von Aufträgen aufzunehmen ist.