Im Sozialausschuss v. 5. 3. 1997, in dem die Regierungsvorlage des Karenzgeldgesetzes (siehe ARD 4799/30/96) nach redaktionellen Korrekturen* zur weiteren parlamentarischen Behandlung empfohlen wurde, wurde weiters auch eine Änderung des ASchG in einem eigenen Art 12. in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Gesetzwerdung durch Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat sowie Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.