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Änderung der Tiroler Sozialhilfeverordnung

ARD 5370/23/2003 Heft 5370 v. 14.1.2003

Änderung der Tiroler Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 398,90, für Haushaltsvorstände € 341,30, für Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 237,40 und für sonstige Familienangehörige € 132,70. Verordnung der Tir. Landesregierung; LGBl f. Tirol 2002/117, 42. Stück, ausgegeben am 17. 12. 2002.

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