Änderung der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1967 betreffend Ausschluss eines Rückzahlungs- oder Verwendungsanspruchs, wenn die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde. Gesetz; LGBl f. d. Steiermark 2000/59, 21. Stück, ausgegeben am 15. 9. 2000.