Wie aus einer Mitteilung des Rechtsmittelsenates 43 des LG f. Zivilrechtssachen Wien hervorgeht, wurden mit Wirkung 1. 7. 1997 auf Grund der Entwicklung der Verbraucherpreise die Regelbedarfsätze neuerlich erhöht (siehe zuletzt ARD 4820/31/97, vgl. auch ARD 4882/11/97)