Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), das Arbeitsruhegesetz (ARG) und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz (BZG) geändert werden.
BGBl I 2003/48, ausgegeben am 31.07.2003
Die neuen Regelungen über die Öffnungszeiten wurden nunmehr - abgesehen von redaktionellen Änderungen sowie der Einarbeitung der Sonderregelung für den 24. und den 31. Dezember - inhaltlich unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf (vgl. ARD 5391/1/2003) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.