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Änderung der Mustersatzung

Neue VorschriftenARD 5817/4/2007 Heft 5817 v. 16.11.2007

Amtl Verlautbarung Nr 126/2007 vom 9. 11. 2007

Mit der vorliegenden 2. Änderung der Mustersatzung 2007 des HVSVT werden ab 1. 1. 2008 va in folgenden verbindlichen Bestimmungen Anpassungen vorgenommen:

Entfall der Bestimmungen über die Meldefristerstreckung im Zusammenhang mit der Einführung der Verpflichtung zur Anmeldung der Dienstnehmer vor Arbeitsantritt (vgl ARD 5784/5/2007, ARD 5807/3/2007 und ARD 5810/3/2007); hinsichtlich der fallweise beschäftigten Personen (§ 471b ASVG) wird normiert, dass die Frist für die vollständige An- und Abmeldung hinsichtlich der innerhalb des Kalendermonats liegenden Beschäftigungstage mit dem Ersten des nächstfolgenden Kalendermonats beginnt.

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