Änderung der Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1997 betreffend Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht für jugoslawische Staatsangehörige anlässlich einer einmaligen Durchreise (Heimreise) für die Dauer von 5 Tagen. Verordnung des BMI; BGBl II 2000/117, ausgegeben am 28. 4. 2000.