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Änderung der Firmenbuchdatenbankverordnung

ARD 5213/5/2001 Heft 5213 v. 8.5.2001

Änderung der Firmenbuchdatenbankverordnung betreffend Festsetzung der Gerichtsgebühr für Sammelabfragen in Höhe von 20 Groschen je Datenzeile zuzüglich einer Grundgebühr von S 10 000,- je Sammelabfrage. Verordnung des BMJ; BGBl II 2001/173, ausgegeben am 26. 4. 2001.

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