§ 1 Abs 1 IESG
1. Das IESG stellt auf den AN-Begriff des Arbeitsvertragsrechtes ab. Entscheidend für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses auch iSd IESG ist daher die Unterworfenheit des AN unter die funktionelle Autorität des AG, die sich in organisatorischer Gebundenheit, besonders bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrolle und im weitgehenden Ausschluß der Bestimmungsfreiheit des AN äußert.