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Amtslöschungsverfahren: Keine Rechtsmittellegitimation der Kapitalgesellschaft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/377RdW 2001, 343 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 39 FBG, § 40 FBG
§ 93 GmbHG

Die vermögenslose Kapitalgesellschaft selbst kann ihre Löschung nach § 40 FBG zwar anregen, hat jedoch kein Antragsrecht. Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis bleiben der Kapitalgesellschaft daher auch insoweit versagt, als der Entscheidungsgegenstand die Verweigerung der Verfahrenseinleitung oder seiner Fortsetzung betrifft.

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