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Amtshaftung für Studienverzögerung

ThemaMag. Andreas UlrichZak 2013/423Zak 2013, 229 Heft 12 v. 2.7.2013

Schlechte Studienbedingungen können zu erheblichen Verzögerungen des Studiums führen. Der OGH hat nun ausgesprochen, dass der Bund unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet ist, Universitäten ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Es wird in erster Linie an den Universitäten liegen, Nutzen aus der vorliegenden Entscheidung zu ziehen.

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