Infolge mangelnder Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln herrschen an vielen österr Universitäten wenig zufriedenstellende Studienbedingungen. Hiedurch entstehen für die Studierenden mitunter erhebliche Verzögerungen. In seiner Entscheidung 1 Ob 93/10y = Zak 2010/582, 339 sprach der OGH aus, dass der Bund Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen für aus Studienverzögerungen entstehende Schäden haftet.