( AlVG § 12 Abs 4 ) Eine Ausbildung an einer Handelsakademie für Berufstätige kann nicht dem § 12 Abs 3 lit f AlVG (Ausschluss der Arbeitslosigkeit bei Ausbildung in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang) und daher folgerichtig auch nicht dem § 12 Abs 4 AlVG unterstellt werden.