( AlVG § 12 Abs 1 ) Es liegt keine Arbeitslosigkeit eines Geschäftsführers vor, wenn zwar der Anstellungsvertrag aufgehoben und über die Gesellschaft das Ausgleichsverfahren eröffnet, nicht aber auch die Organstellung beendet wurde. VwGH 98/08/0181 v. 20.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)