In seiner ersten Rsp zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit hat der OGH nunmehr ausgesprochen, dass auch in diesen Fällen die Urlaubsersatzleistung - auch für noch offene Urlaubsansprüche aus früheren Urlaubsjahren - auf Basis des Entgelts bei DV-Ende zu berechnen ist. OGH 04.05.2005, 8 Ob S 4/05d.