Die Verordnung des BMLFUW, des BMWA, des BMVIT, der BMBWK sowie der BMGF über allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung − AllgStrSchV) regelt va den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen und deren Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen in Bezug auf Expositionen aufgrund des Umgangs mit Strahlenquellen, sowie den Umgang mit Strahlenquellen. Ausgenommen sind jene Belange, die in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung, BGBl II 2004/409, ARD 5543/2/2004, geregelt werden.