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Alleinvertriebsvereinbarung: Irreführung, Unterlassungsanspruch

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/506RdW 2022, 620 Heft 9 v. 16.9.2022

UWG: § 2

1. Grds ist der Unterlassungsanspruch (hier im Zusammenhang mit dem Irreführungstatbestand nach § 2 UWG) nach der Sach- und Rechtslage bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zu beurteilen (hier Sicherungsverfahren).

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