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Alkoholmissbrauch als Eheverfehlung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/458Zak 2020, 273 Heft 14 v. 19.8.2020

EheG: § 49

ABGB: § 90 Abs 1

Alkoholmissbrauch ist grundsätzlich eine Eheverfehlung (hier: regelmäßig starke Alkoholisierung an drei, zeitweise auch bis zu fünf Tagen pro Woche).

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