Von den zahlreichen Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2007 dürften für die Leser der RWZ vor allem die folgenden von Bedeutung sein.
Unternehmensgesetzbuch (UGB) - Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), BGBl I 2005/120
Nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten (zur Entwicklung siehe zB Dehn, Auf dem Weg zum Unternehmensgesetzbuch: Der Ministerialentwurf zur HGB-Reform, RWZ 2004, 1) gilt seit 1. 1. 2007 der Großteil der Bestimmungen des neuen Unternehmensgesetzbuches. Das UGB ersetzt das HGB. Wichtige Änderungen betreffen die Themenbereiche einheitlicher Unternehmerbegriff, Liberalisierung des Firmenrechts, Anpassung des Rechts der Personengesellschaften sowie der Rechnungslegung und Änderungen im Schuld- und Sachenrecht der Kaufleute, nun Unternehmer. Für die Praxis sind die erweiterten Regeln des § 14 UGB (Angaben auf Geschäftspapieren) und die Neuerungen im Bereich des Unternehmensübergangs (Asset Deal) nach § 38 f UGB hervorzustreichen.