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Aktuell

AktuellChristian FeltlGES 2016, 199 Heft 4 v. 1.6.2016

• Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016

Vor kurzem hat der Nationalrat das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 201611BGBl I 2016/43. beschlossen. Damit werden jene Teile der neuen Abschlussprüfungs-Richtlinie (RL 2014/56/EU ) umgesetzt, die das Unternehmens-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht betreffen. Außerdem werden Ausführungsbestimmungen zur unmittelbar anwendbaren Abschlussprüfungs-Verordnung (VO [EU] Nr 537/2014)22Die Abschlussprüfungs-Verordnung ergänzt die Abschlussprüfungs-RL für den Bereich der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog Public Interest Entities, „PIEs“), das sind kapitalmarktorientierte und börsenotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als von öffentlichem Interesse definiert werden. getroffen und aus dieser entstehende Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt sowie nationale Wahlrechte zu einzelnen Artikeln ausgeübt. Dadurch sollen einerseits die Anforderungen an die Abschlussprüfer (als natürliche oder juristische Personen) klarer und vorhersehbarer gestaltet, andererseits ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit noch besser gewährleistet werden. Außerdem soll die Rolle des Prüfungsausschusses (ein Ausschuss des Aufsichtsrats in den zu prüfenden Unternehmen) gestärkt werden.

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