• BMF: Grunderwerbsteuer neu – Vereinigung aller Gesellschaftsanteile bleibt begünstigt
Am 25. März 2014 schickte das Finanzministerium einen Entwurf für den abgabenrechtlichen Teil des Budgetbegleitgesetzes 2014 in Begutachtung.1 Einer der Hintergründe ist, dass § 6 Grunderwerbsteuergesetz idF BGBl I Nr 142/2000, der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ua bei Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft den dreifachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage vorsah, im Jahr 2012 durch den VfGH aufgehoben wurde.2 Die Reparaturfrist, die der VfGH dem Gesetzgeber zugestanden hatte, läuft mit 31. Mai 2014 aus.