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Akademischer Grad „Magistra“

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1993, 718 Heft 11 v. 1.11.1993

B-VG Art 7 Abs 1, B-VG Art 7 Abs 3, StGG Art 2, AHStG § 35

Die das Grundrecht auf Gleichheit schlechterdings konstituierenden Verfassungsvorschriften des Art 7 Abs 1 B-VG und des Art 2 StGG verwenden den Oberbegriff Bundes- bzw Staatsbürger für alle Bürgerinnen und Bürger. In der Verwendung dieser Begriffe auch für Frauen liegt sohin keine Gleichheitsverletzung.

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