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Agio oder Gesellschafterzuschuss?

WirtschaftsrechtMag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M./Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CMRdW 2010/504RdW 2010, 500 Heft 8 v. 16.8.2010

Bei der Gestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen sollten immer die bilanziellen Konsequenzen mitbedacht werden; Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.

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