VwGH 25. 2. 2003, 99/14/0340
§ 4 Abs 4, § 20 Abs 1 EStG - Sind Aufwendungen eines selbständig tätigen Rechtsanwaltes für einen Zweitwohnsitz aufgrund der täglichen Erreichbarkeit des Familienwohnsitzes (hier: Entfernung von 83 km) privat veranlasst, können sie auch nicht unter dem Titel der bei täglichen Heimfahrten „ansonsten angefallenen höheren Fahrtkosten“ als Betriebsausgaben abgesetzt werden.