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Abschlussprüfer - Redepflicht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/412RdW 2023, 561 Heft 8 v. 16.8.2023

UGB: § 274

Die Ausübung der Redepflicht muss nicht in jedem Falle auch zu einer hinweisenden Ergänzung zum Bestätigungsvermerk führen (hier: erfolglose Kritik der Revision, der [ohnehin und schon in den Vorjahren] aufgenommene Hinweis sei nicht ausreichend ["feigenblattartig"], es sei die Nennung weiterer [konkreter gefasster] Umstände erforderlich gewesen).

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