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Ablehnungsgründe.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7667Jus-Extra OGH-Z 2026, 6 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 24 Abs 1 JN

Werden Ablehnungsgründe nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, sind die gem § 23 JN für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständigen Organe nicht dazu verhalten, den abgelehnten Richtern konkrete Gründe abzuverlangen, warum sie nicht befangen seien.

OGH, 21.10.2025, 4 Ob 152/25v

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