vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablehnung im Insolvenzverfahren

JudikaturZIK 2010/223ZIK 2010, 152 Heft 4 v. 27.8.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 § 171

JN §§ 19 ff

Die Ablehnung von Richtern ist zwar auch noch nach Fällung einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich zulässig (RIS-Justiz RS0041933), nicht aber nach dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, durch die eine allfällige Befangenheit geheilt wird (6 N 509/02; RIS-Justiz RS0046032). Eine Ablehnung (im Anlassfall der Richter des Rechtsmittelsenates) wegen angeblich zu Unrecht erfolgter Konkurseröffnung ist nach Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses daher unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte