vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablehnung einer Richterin

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2025, 181 Heft 5 v. 2.12.2025

Normen: § 268 BAO

Der Antragsteller erwartet eine Entscheidung des BFG. Die für sein Rechtsmittel zuständige Richterin hat bereits über den vergleichbaren Sachverhalt seine Ehegattin betreffend erkannt. Da er mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist und auch in seinem Verfahren ein unerwünschtes Ergebnis befürchtet, beantragt er den Austausch der Richterin. Dies ist allerdings gesetzlich nicht vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!