Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über soziale Sicherheit. Das SoSi-Abkommen enthält Bestimmungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und zur Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bei Alter, Invalidität und Tod (Pensionen). BGBl III 2002/100, ausgegeben am 4. 6. 2002.
Anm.: