ArbeitsrechtErlassrundschauRdW 1999, 628 Heft 9 v. 15.9.1999
Eine Nachlassteilung vor der Einantwortung (Erbauseinandersetzung) kann steuerneutral vor sich gehen oder eine Veräußerung darstellen (Abschn 1 EStR 1984).